In diesen Blog möchte ich euch eine Fotostelle aus der Nähe von Holxen bzw. Hamerstorf bei Suderburg zeigen, den ich während meiner Radtour am Sonntag den 5. Juli 2026 wieder mal angefahren haben.


Es handelt sich hierbei um den Rastplatz auf den UTM-Koordinaten 32 U 598865 5863722 mit gravierten Stein mit Schriftzug der dortigen Schützenvereine Holxen und Halmerstorf in Grün an der Kreisstraße 27 im Landkreis Uelzen :

SCHÜTZENVEREIN
HAMERSTORF
1994
HOLXEN

Leider machte dieser Rastplatz bei meinen jetzigen Besuch einen ungepflegten und reparatur bedürftigen Eindruck.

Ältere Fotos aus dem Mai 2021 sind in meinen Blog auf dieser Seite zu sehen.
Mir gefällt der Stein. Leider sind solche schönen Rastplätze inmitten der Natur auch Wind und Wetter ausgeliefert ..
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…und deswegen brauchen sie ja kontinuierliche Wartung und Pflege.
Bei hölzernen Objekten kann man davon ausgehen das diese alle 20 Jahre komplett erneuert werden müssen.
Arne Wilhelm
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Wer ist da eigentlich zuständig für die Erhaltung der Bänke, Hütten usw.? Doch nicht der Jäger selbst?
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PS: Ich meinte natürlich den „Förster“ oder „Forstbeauftragten“ ..
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So sollte es auch sein.
Aus meiner Sicht muss es eine Stelle geben die dann solche Einrichtungen regelmäßig kontrollieren und dementschrechend auch Wartungs- und Pflegearbeiten aber auch Reraparaturen oder die Erneuerung beauftragen.
Leider kopmmt es immer wieder vor, das man mit großen Auwand solche Objekte einweiht ohne sich später ausreichend zu kümmern.
Arne Wilhelm
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Ich hab jetzt nachgelesen: Wenn die „Kegelbrüder“ als Beispiel so eine Sitzecke im Wald einrichten, sind sie auch für die Pflege verantwortlich. Da darf sich keiner etwa am Holz verletzen, sonst sind sie haftbar. Wenn kein anderer haftbar ist, muss der Förster für die Pflege sorgen, auch indem er die umliegenden Bäume im Auge behält, dass keiner umkippt und einen Rastenden erschlägt. Das ist interessant, was da alles dran hängt. Musst du mal googeln .. Die wollen jetzt aber die Gesetze änder, dass der Förster entlastet wird. Das Betreten dieser Holzbauten soll wieder auf eigene Gefahr geschehen ..
LG Sven
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Das ist ja auch richtig so.
Aus meiner Sicht kann man die Verantwortung nicht alleine auf eine Person bzw. Einrichtung wie z.B. dem Förster und Forstamt oder auch der Parkverwaltung beschränken weil eben dann auch der Nutzer solcher Einrichtungen die Benutztbarkeit einschätzen muss.
Es ist aber auch ein Teil unser Lebensrisikos in Parks und Wälder durch Äste oderr Bäume verletzt zu werden.
So sollte eben auch nicht bei Sturm solche Stellen aufsuchen, wie es immer wieder in den Nachrichten mit Verletzten und Toten zu hören ist.
Ich habe bei mir deswegen auch das Grundstück in einen öffentlichen und privaten Bereich mit einer entsprechenden Bandpforten eingerichtet.
Ohne meine Zustimmung habe Grundstücksfremde keine Zutrittberechtigung.
Arne Wilhelm
Aus meiner Sicht kann man die
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