Was denn nun

oder ein Beispiel für eine doppelte bzw. verwirrende Verkehrsregelung.

Es handelt sich hierbei um die Beschilderung des Pflichtradweges bzw. der hier nicht ganz passenden Zusatzbeschilderung als Kann-Radweges am Bedarfsweg vom Wanderparkplatzes Lüßwald bei Unterlüß in Richtung Dalle bei Eschede.

Dieser Bedarfsweg geht über größtenteils unbefestigte Sandwege bis kurz vor vor Dalle.

Der separate Radweg geht ca. 2,5 Kilometer lang vom Wanderparkplatz Lüßwald bis zum Naturdenkmal Tilemannseiche.

Die Fotos für diesen Blog habe ich im Oktober 2022 gemacht.

Autor: ruhlerhof

Schöne Grüße aus der Südheide. Ich komme aus der Nähe von Celle und wurde in Eckernförde an der Ostsee geboren. Ich hatte schon einmal Blogs unter den Namen neuesvonschlehonie, dergrossearne usw. auf dieser Seite.

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